Rechtsprechung
   BPatG, 08.07.2003 - 27 W (pat) 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33900
BPatG, 08.07.2003 - 27 W (pat) 171/02 (https://dejure.org/2003,33900)
BPatG, Entscheidung vom 08.07.2003 - 27 W (pat) 171/02 (https://dejure.org/2003,33900)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 27 W (pat) 171/02 (https://dejure.org/2003,33900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,33900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 08.07.2003 - 27 W (pat) 171/02
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfassten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 1999 aaO, RdNr 26).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 08.07.2003 - 27 W (pat) 171/02
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfassten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 1999 aaO, RdNr 26).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 08.07.2003 - 27 W (pat) 171/02
    Die Widerspruchsmarke weist eine eher unter dem Durchschnitt liegende Kennzeichnungskraft auf, weil sie vom Verkehr als weiblicher Vorname erkannt wird und Vornamen auf dem relevanten Warensektor häufig sowohl als Marke wie auch als Artikelbezeichnung Verwendung finden, so daß der Verkehr auf Unterschiede von Haus aus genauer achtet (BGH GRUR 1988, 307 - GABY; BPatG vom 11. Mai 1999, 27 W (pat) 3/97 - Nora.
  • BPatG, 07.03.2019 - 30 W (pat) 541/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "matosil (IR-Marke)/MITOSYL (IR-Marke)" - Einrede

    Eine über diese verkehrsübliche Schriftzeichengestaltung hinausgehende graphische Ausgestaltung - wie sie in der von der Inhaberin der angegriffenen Marke benannten Entscheidung BPatG 27 W (pat) 171/02 v. 8. Juli 2003 - Linette/Ginette vorlag - ist bei den Verwendungsformen der Widerspruchsmarke auch nicht ansatzweise zu erkennen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht